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Wie bekomme ich eine Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung?
Diese wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Der Arzt stellt die Diagnose und legt dann die Therapieform fest. Er bestimmt wie oft pro Woche Sie behandelt werden sollen. Wenn Sie nicht in der Lage sind die Praxis selbständig aufzusuchen, wird er Ihnen Hausbesuche verordnen.
Wie viele Behandlungen kann mir mein Arzt verschreiben?
Der Heilmittelkatalog bestimmt die Verordnungsmenge. An diesem orientiert sich der Arzt. Im Heilmittelkatalog ist festgelegt wie viele Behandlungen durchschnittlich notwendig sind um das Therapieziel zu erreichen.
Ist die Verordnungsmenge ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch bei Bedarf und unter Angabe einer medizinischen Begründung, weitere Therapien verordnen.
Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?
Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Behandlungsunterbrechungen dürfen maximal 14 Tage andauern.
Sind Sie länger verhindert, kann die Behandlung nur nach Rücksprache mit der Krankenkasse und den behandelnden Arzt weitergeführt werden.
Kann ich ohne ärztliche Verordnung behandelt werden?
Ja, da unsere Therapeutin die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hat, können wir Sie in unsere Praxis auch ohne ärztliche Verordnung behandeln.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Behandlungsdauer wird von den Krankenkassen vorgegeben und ist im Heilmittelkatalog festgelegt.
Die Behandlungsdauer variiert abhängig von der verordneten Therapieform zwischen 15 und 30 Minuten, kann aber z.B. bei manueller Lymphdrainage bis auf 60 Min. ausgedehnt werden.
Fallen bei einer verordneten Therapie Gebühren an?
Prinzipiell ja, die Krankenkassen berechnen einen von dem Patienten zu zahlenden Anteil von 10 % der Behandlungssumme und eine Rezeptgebühr von 10 € pro Rezept. Ob Sie eventuell von der Zuzahlung befreit sind erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Kinder bis 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung.
Was, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann?
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen feste Therapietermine. Deshalb bitten wir Sie, falls Sie verhindert sind, Ihre Behandlungstermine so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor Ihrem Termin, abzusagen.
Wird ein Behandlungstermin nicht rechtzeitig abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen, fällt eine Ausfallsgebühr in Höhe des jeweiligen Kassensatzes an.
Kann man bei Ihnen Gutscheine erwerben?
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen als attraktiven Geschenkgutschein erwerben.